Allgemeine Copyrightsaspekte:
 

An die Damen und Herren, die mit der Interessenvertretung von Autoren- und sonstigen Copy-Rechten beschaeftigt sind.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Erlauben Sie mir bitte einen Hinweis - aus aktuellem Anlass - in eigener Sache und auch im Hinblick auf andere gemeinnützige Aktivitäten im Internet.
Meine Anregung fuer Sie basiert auf einem Berufsleben als Coumputerverkaeufer; keinesfalls jedoch versteige ich mich dazu, Rechtsgelehrsamkeit beanspruchen zu wollen.

Nach meiner Meinung sind die hier anstehenden Rechte am besten gewahrt, wenn die allgemeine Marktentwicklung mit in's Kalkuel gezogen wird.
Dazu erlaube ich mir 2 Zitate - von denen ich mir zu Nr. 02 die Unbedenklichkeitsbestaetigung der Rechtseigentuemer noch einholen muss.

01. Ein Kommentar zum Entwicklungsstand in Deutschland vom 24.Okt.99. (  © **  DER WOECHENTLICHE n e t N i t e NEWSLETTER  **(c)AME*)
02. Ein Zitat aus Esther Dysons "Release 2.0 - Die Internetgesellschaft / Spielregeln fuer unsere digitale Zukunft. ( © Droemersche Verlangsanstalt, © Esther Dyson)
       (Esther Dysons Buch lese ich immer wieder neu und kann es an dieser Stelle nur herzlich empfehlen. ISBN 3-426-27000-5)
 
 

Zu 01. "Entwicklungsstand in Deutschland 24.Okt.99:
 

5.4 DER ERSTE DIENST, DER KOMPLETTE BUECHER ONLINE ANBIETET

      Buchversandhandel im Internet ist schon lange nix Neues mehr.
      Und da es in Deutschland und Oesterreich (noch) die Buchpreis-
      bindung gibt, muessen sich die Online-Bookstores und Verlage
      schon etwas Besonderes einfallen lassen, um Kunden fuer ihre
      Dienste zu gewinnen - so wie der englische Verlag Dorling Kin-
      dersley.

      Auf seiner Seite kann man bald ein Zehntel des gesamten Bestan-
      des komplett online ansehen, lesen, ausdrucken oder natuerlich
      auch bestellen. Einige Buecher sind schon jetzt komplett einge-
      scannt und online gestellt , wie z.B. das Star Wars Visual
      Dictionary, das trotz - oder Dank - des neuen Services zum
      Besteller in den USA und Grossbritannien wurde.

      Auch der Computer-Fachverlag O'Reilly bietet seit einiger Zeit
      einen Teil seines Programms online an. So steht auf der deut-
      schen Seite u.a. die Online-Version vom "Linux Wegweiser zur
      Installation & Konfiguration" komplett online, weitere (auch
      englisch-sprachige Titel) sollen folgen. Gerd Miske vom O'Reilly
      Verlag versicherte uns, dass der Absatz dieser Buecher dadurch
      garantiert nicht gesunken ist.

      Fazit: Ein weiterer Beweis, dass das Internet das Buch niemals
      Ersetzen wird, sondern im Gegenteil nicht nur ergaenzen, sondern
      auch noch promoten kann.

    * http://www.dk.com/
    * http://www.dk.com:80/uk/shared/product.asp?isbn=3D0751370819

    * http://www.oreilly.de
    * http://www.oreilly.de/online-books/

(  © **  DER WOECHENTLICHE n e t N i t e NEWSLETTER  **(c)AME*)
 
Zu 02. "Spielregeln fuer unsere digitale Zukunft".:
 
Seite 176
  Wie Sie sich bei Beachtung des Copyrights verhalten     sollten.
   Was heißt das in der Praxis für Sie als Internet-Benutzer?  Die
   erste Verhaltensregel lautet: Kopieren Sie nichts, was Ihnen
   nicht gehört.  Dann können Sie auch nie in Schwierigkeiten
   geraten.
   Tatsache ist allerdings auch, daß ich selbst gegen diese Maxime
   ständig verstoßen wie die meisten anderen Menschen auch. Im
   folgenden werde ich einige Ausnahmen aufzählen. Doch die
   wichtigste, absolut unumstößliche Regel lautet:
   Kassieren Sie weder direkt noch indirekt Geld auf der Grundlage
   einer Sache, die Sie nicht legal benutzen dürfen.  Das heißt,
   Kopien von etwas, das Ihnen nicht gehört, dürfen Sie nicht
   verkaufen. Auch dürfen Sie Ihren Namen nicht unter etwas
   setzen, das Ihnen nicht gehört, selbst wenn Sie es kostenlos
   verbreiten.
   Was Sie beispielsweise sagen könnten, wäre: »Kaufen Sie diese
   Software vom rechtmäßiger Verkäufer, dann zeige ich Ihnen
   gegen eine Gebühr, was Sie damit alles anfangen können.«
   Oder: »Sie haben wahrscheinlich John Hagels Buch Net Gain
   (Nettogewinn) gelesen. Ich bin Unternehmensberaterin und kann
   Ihnen dabei helfen, seine Ideen auf Ihre spezielle Firma an-
   zuwenden.« Doch händigen Sie auf gar keinen Fall nichtautori-
   sierte Fotokopien des Buches aus, auch keine Kopien einzelner
   Buchkapitel.
   Betrachten Sie die Sache auch einmal aus dem Blickwinkel des
   Copyright-Besitzers, und stellen Sie sich vor, Sie wären dieser
   Besitzer.  Wären Ihnen Raubkopien dann egal? (Seien Sie
   ehrlich!)
-------------
 

Seite179

                                                               Vier Fragen
 -------------------------------------------------------------------

     Das Internet verändert einige der Antworten auf traditionelle Fra-
     gestellungen zum geistigen Eigentum, weil es die Herstellung und
     Verteilung von Kopien erleichtert und verbilligt.  Die Antworten
     auf die beiden ersten Fragen verändern sich nicht (obwohl viel-
     leicht geringfügige Gesetzesanpassungen erforderlich werden, um
     gewisse neue technische Einzelheiten und Möglichkeiten einzu-
     schließen).  Doch die Antworten auf die beiden letzten Fragen kön-
     nen nicht gleichbleiben.
 ------------------------------
 

       Was ist richtig (moralisch)?

       Was ist legal?

       Was ist praktikabel?

       Was macht, wirtschaftlich gesehen, Sinn?

     Langfristig sollten die Antworten auf diese vier Fragen auf die-
     selbe Lösung hinauslaufen, oder es wird ein fürchterliches Durch-
     einander geben.  Zweifellos ist es moralisch vertretbar, wenn Leu-
     te die Kontrolle über das behalten wollen, was sie geschaffen ha-
     ben.  Das ist ein einfaches Prinzip.  Wenn jedoch jemand einen
     Impfstoff, etwa gegen Windpocken, oder einen Diagnosetest für
     das Down-Syndrom entwickelt hat und sein Wissen ganz für sich
     behalten will, ist das auch unmoralisch.  Gewiß aber hat er das
     moralische Recht, einen Ausgleich für die Preisgabe seines Wis-
     sens zu fordern.  Ebenso hat die Firma, die den Impfstoff herstellt,
     das Recht, dafür etwas zu verlangen und einen Profit zu machen,
     damit Investitionen und das zukünftige Wachstum der Firma ge-
 


 sichert werden können.  Freilich sind dies keine absoluten Werte.
 Normalerweise regelt der Wettbewerb diese Probleme, wenn je-
 mand anders mit etwas Gleichwertigem zu einem günstigeren
 Preis auf den Markt kommt. (Wenn es in manchen Fällen nichts
 Gleichwertiges gibt - besonders bei jenen Dingen, die oft Pa-
 tentschutz genießen -, hat das vor allem damit zu tun, daß die
 Patentrechte eine Monopolstellung verleihen.  Das wiederum führt
 zum Konzept der Zwangslizenzierung: Sie sind verpflichtet, uns
 diese Information nutzen zu lassen, und können dafür als Aus-
 gleich ein faires Entgelt erwarten, dessen Höhe notfalls gericht-
 lich festgesetzt werden muß.)
 

  Gleichwohl werden individuelle Nutzer weiterhin die gesetzlichen
  Bestimmungen brechen.  Doch die Rechteinhaber werden ihre
  Bemühungen, die Rechte durchzusetzen, weitgehend auf Leute
  konzentrieren, die mit dem Kopieren selbst Geld verdienen, we-
  niger auf Leute, die einfach nur mit einem Freund ihre Freude
  teilen wollen. Doch diese Art Unterscheidung gesetzlich fixieren
  zu wollen wäre riskant, weil es die Leute eher noch ermutigen
  würde, ständig bis an die Grenze des Erlaubten zu gehen.  Auch
  die Grenze zwischen Profitorientierung und Privatgebrauch ist
  nicht immer eindeutig.  Wenn ein ernster Teenager seine Web-Sei-
  te mit einem Konterfei von Bill Gates schmückt, ist das wahr-
  scheinlich kein Problem; doch was wäre, wenn ein zum Soft-
  wareberater mutierter Teenager dasselbe Foto auf seiner Website
  dazu nützen würde, seine Dienste zu annoncieren?
  Kann man jedoch davon ausgehen, daß eine Person oder ein Ver-
  leger in der Praxis erwartet, die Verwendung eines Inhalts, wenn
  er erst einmal im Internet verfügbar ist, noch kontrollieren zu
  können?  Die Antwort auf diese Frage ist gar nicht so einfach.  Der
  Rechteinhaber hat die Wahl zwischen einer begrenzten Distribu-
  tion in einem kontrollierten Umfeld beziehungsweise in einer Ge-
  meinschaft und einer breiten Distribution mit begrenzter Kon-
  trolle.
  Eine dritte Option würde darin bestehen, den Inhalt irgendwie mit
  einer Erkennungsmarke zu versehen, so daß die Verwendung elek-
  tronisch überwacht und entsprechend berechnet werden kann.
  Langfristig werden den Inhaltsproduzenten bessere Überwa-
  chungstechnologien für die Kontrolle der Verbreitung und für die
  Bekanntgabe, unter welchen Bedingungen die Verbreitung statt-
  haft ist, zur Verfügung stehen. E  's gibt bereits eine »Digital Pro-
  perty Rights Language« (Digitale Sprache für Eigentumsrechte),
  die von einem Team unter Leitung von Mark Stefik, einem Wis-
  senschaftler am Xerox-Forschungszentrum in Palo Alto, ent-
  wickelt wurde und die den Inhaltsproduzenten für ihre Zwecke
  zur Verfügung steht.  Sie definiert die möglichen Verwendungen
  von Inhalten und die Bedingungen, einschließlich zeitlicher
  Begrenzungen, Anzahl der Verwendungen und Verwendungsar-
  ten (etwa: Ausdrucken, Kopieren, Bearbeiten).  Xerox hat bereits
  Lizenzen vergeben, darunter auch an IBM, das die »Digital Pro-
  perty Rights Language« für seine sogenannten Cryptolopes ver-
  wendet, schätzende digitale »Umschläge«, welche mit Verschlüs-
  selungen arbeiten und die gestatteten Verwendungen des Inhalts
  unter Zuhilfenahme der besagten Sprache überwachen.  Hier han-
  delt es sich nur um frühe Beispiele für andere derartige Instru-
  mente.
  Die Herausforderung liegt darin, solche Systeme benutzer-
  freundlich und widerstandsfähig zu machen.  Den meisten Men-
  schen machen ein paar Pfennige nichts aus, die sie zahlen müß-
  ten, um Inhalte kommerziell verwenden zu dürfen; doch sie könn-
  ten sich aus prinzipiellen Gründen zur Wehr setzen - besonders
  in Ländern, in denen ein Pfennig wirklich noch etwas wert ist.
 
 
 
 

( © Droemersche Verlangsanstalt, © Esther Dyson   1997   )
 

So weit die Zitate.

Sollten meine Veroeffentlichungen Ihnen bedenklich erscheinen, so senden Sie mir bitte eine E-Mail. Ich werde Ihre Rechte in jedem Falle sofort entsprechend Ihrer Auffassung respektieren und meine Publikation korrigieren.

Im Voraus danke ich Ihnen fuer ein konstruktives Zusammenwirken im Sinne der

Spielregeln fuer unsere digitale Zukunft.

Mit freundlichen Gruessen

Carl-Elmar Schulte-Schulenberg
 
 
 

Bissendorf, den 26. Okt. 1999

Post Box 1158 - D-49136 Bissendorf
little.charly@t-online.de - fon +49 5402-2517 - fax +49 89-2443-64942
 
 



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