Soeben bei n-tv-Maischberger, 02.07.2003, Uhr 17,15
Zu Gast: Ernst
Welteke, Präsident der Deutschen Bundesbank.
Thema: Gegenfinanzierung der Steuerpläne der Regierung.
--SM Sandra Maischberger
(Zitate nur sinngemäß und ohne Gewähr. Protokollierung nur nach Interessenlage und zeitlicher Möglichkeit von C.Elmar Schulte-Schulenberg. Oder: „Omne quod recipitur – ad modum recipientis recipitur.“
Hiermit ausdrückliche Distanzierung von allen Linkinhalten im Sinne von persönlichem Haftungausschluß nach neuester Rechtsprechung. )
--
END
Bye!
( Email an: Carl-Elmar Schulte-Schulenberg
)
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Deutsche Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz
in Frankfurt/Main. Die Deutsche Bundesbank entstand 1957 durch die Verschmelzung
der bis dahin rechtlich selbständigen Landeszentralbanken mit der Bank
deutscher Länder. Sie ist integraler Bestandteil des Europäischen
Systems der Zentralbanken (abgekürzt: ESZB, siehe Europäische
Zentralbank) und damit verantwortlich für die Umsetzung der Geldpolitik
des ESZB in Deutschland. Vorrangigstes Ziel dieser Politik ist, die Preisstabilität
innerhalb des Raumes der Siehe auch Europäischen Währungsunion
zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde die Bundesbank vom Gesetzgeber
mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit ausgestattet.
Die Bundesbank erfüllt vier Funktionen einer Zentralbank:
Sie ist Notenbank,
Bank der Banken in Deutschland,
Hausbank des Staates und
Verwalterin der Währungsreserven.
Im Rahmen des ESZBs ist die Bundesbank berechtigt, Banknoten auszugeben.
Damit soll die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Zahlungsmitteln
gewährleistet werden. Es sei allerdings betont, dass das ausschließliche
Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euro-Währungsraumes
zu genehmigen, allein bei der Europäischen Zentralbank liegt. Die Deutsche
Bundesbank übernimmt als Notenbank außerdem Aufgaben wie z. B.
die Aussortierung nicht mehr umlaufsfähiger Banknoten, den Ersatz beschädigter
Noten sowie die Falschgeldkontrolle.
Als „Bank der Banken” stellt die Bundesbank Guthaben für Kreditinstitute
bereit und Bankdienstleistungen zur Verfügung. Um ihre Zahlungsfähigkeit
aufrechterhalten zu können, sind Kreditinstitute auf diese Guthaben
angewiesen; sie stellen sozusagen Mindestreserven dar. Die Beschaffung von
Guthaben ist jedoch nur über Geschäfte mit der Bundesbank möglich.
Die Bundesbank ist Hausbank des Staates, und zwar sowohl für den Bund
als auch eingeschränkt für die Länder. Neben Kontoführung
und Verwaltung des Zahlungsverkehrs für die öffentlichen Haushalte
unterstützt die Bundesbank Bund und Länder auch bei der Aufnahme
von Krediten am Kapitalmarkt. Die Bank selbst darf staatlichen Einrichtungen
keine Kredite gewähren. In ihrer Funktion als Hausbank bringt die Bundesbank
darüber hinaus Münzen in Umlauf, die der Bund nach erfolgter Genehmigung
der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgeben darf – die EZB bestimmt
auch den Umfang.
Die Bundesbank hält die offiziellen Währungsreserven der Bundesrepublik
Deutschland und legt diese Gewinn bringend an. Dabei handelt es sich hauptsächlich
um Devisen und Sorten (überwiegend US-Dollar) sowie Gold.
Die Organisationsstruktur der Deutschen Bundesbank hat sich durch die Eingliederung
in das ESZB nicht verändert. Oberstes Organ ist der Zentralbankrat,
der die Geschäftspolitik der Bundesbank bestimmt. Das Direktorium ist
das zentrale exekutive Organ; es leitet und verwaltet die Bundesbank und
führt die Beschlüsse des Zentralbankrates aus. Die Vorstände
der neun Landeszentralbanken (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg,
Hannover, Leipzig, Mainz, München, Stuttgart) schließlich führen
die in ihren Bereich fallenden Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten.
Siehe auch Bundesbank-Gewinn
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Bundesbank-Gewinn
(Artikel aktualisiert
am 10. September 2002)
Bundesbank-Gewinn, der in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Deutschen
Bundesbank als Bilanz- oder Reingewinn ausgewiesene Jahresüberschuss.
Nach § 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG)
muss diese 20 Prozent ihres Reingewinns, jedoch mindestens 250 Millionen
Euro, einer gesetzlichen Rücklage bis zu ihrer Auffüllung zuführen,
soweit der Betrag (jene 20 Prozent) 2,5 Milliarden Euro unterschreitet.
Den Restbetrag des Reingewinns muss die Deutsche Bundesbank an den Bund
abführen. Für 2001 schloss die Gewinn-und-Verlust-Rechnung mit
einem Jahresüberschuss von über 11,2 Milliarden Euro ab (2000:
8,4 Milliarden Euro). Wichtigste Gewinnquelle waren wie im Vorjahr vor allem
Zinserträge. Der Gewinn aus 2001 wurde in voller Höhe an den Bund
abgeführt.
Bearbeitet von:
Christian und Katharina Salice-Stephan
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( Allgemeine Copyrightanmerkungen
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